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DFB ahndet Rassismus gegen FCK-Profi im DFB-Pokal

DFB ahndet Rassismus gegen FCK-Profi im DFB-Pokal

Zwei Monate nach dem Rassismus-Vorfall im DFB-Pokal-Duell zwischen dem RSV Eintracht und dem 1. FC Kaiserslautern hat der DFB ein Urteil gefällt - nachdem der Oberligist eine Geldstrafe zunächst nicht akzeptieren wollte.

Der FCK bezwang in der ersten DFB-Pokal-Runde Underdog RSV Eintracht locker mit 7:0. picture alliance/dpa

Der souveräne 7:0-Pflichtsieg des 1. FC Kaiserslautern in der ersten DFB-Pokal-Runde beim Oberligisten RSV Eintracht 1949 war am 17. August im Nachgang in den Hintergrund gerückt. In der zweiten Halbzeit war es zu einem Eklat gekommen, als ein Zuschauer einen Spieler des FCK rassistisch beleidigte. Durch das schnelle Eingreifen anderer Stadionbesucher im mit 7449 Fans gefüllten Potsdamer Karl-Liebknecht-Stadion konnte der Täter ermittelt werden. Um eine Strafe vonseiten des DFB kam der RSV Eintracht allerdings nicht herum.

Am Dienstag und damit rund zwei Monate später verurteilte das Sportgericht den Klub zu einer Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro. Einer Strafe über 10.000 Euro, die der Kontrollausschuss zunächst beantragt hatte, hatte der RSV Eintracht nicht zugestimmt - unter anderem mit der Begründung, dass der Täter aus einem neutralen Block gekommen sei und sehr wahrscheinlich kein Vereinsmitglied sei.

DFB empfiehlt, die Strafe an den Täter weiterzugeben

Laut Sportgericht verstößt die geäußerte "rassistische und menschenverachtende" Äußerung jedoch gegen die Werteordnung des DFB, sei dem RSV Eintracht zuzurechnen und entsprechend zu ahnden. Zugute kam dem Oberligisten dem Urteil zufolge, dass der Verein den Vorfall "scharf verurteilt und sich davon distanziert" habe, den möglichen Täter ermittelte, der Polizei übergab und ankündigte, ein Stadionverbot auszusprechen.

Das Sportgericht weist explizit darauf hin, dass die verhängte Geldstrafe nach Möglichkeit "an den oder die eigentlichen Täter" weitergegeben werden "kann und sollte". Außerdem kann der RSV Eintracht 2500 Euro von den 7500 Euro für eigene präventive Maßnahmen gegen Rassismus und Diskriminierung verwenden, was dem DFB bis zum 31. Mai 2026 nachzuweisen wäre.

Ob der Klub das Urteil akzeptiert, stand zunächst noch nicht fest. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden Einspruch beim Sportgericht eingelegt werden.

kicker

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