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VOM 1. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ VON ALANYA, TC

VOM 1. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ VON ALANYA, TC
MITTEILUNG DES 1. ZIVILGERICHTS ERSTER INSTANZ VON ALANYA, TC

BASIS NR.: 2024/156

Es wird davon ausgegangen, dass der Kläger Hasan Yüksel eine Registrierungsklage gegen die Beklagten Stadtverwaltung Antalya, Finanzministerium und Stadtverwaltung Alanya eingereicht hat, mit der Begründung, dass er Eigentümer einer 2.500 m² großen Immobilie in Kölehasanlı, Stadtteil Türkler, Bezirk Alanya, Provinz Antalya ist, die im Norden über ein Gebiet außerhalb des Katasters verfügt und 270 Insel-4-Grundstücke, im Süden und Osten über ein Gebiet außerhalb des Katasters verfügt und im Westen eine Straße hat, und die er seit seiner Kindheit ohne Streit und Unterbrechung bewirtschaftet und von deren Erträgen profitiert. Hiermit wird erklärt, dass diejenigen, die Rechte hinsichtlich des Gegenstands des Rechtsstreits, dessen Parteien und Merkmale angegeben sind, geltend machen möchten, sich an die Aktennummer 2024/156 unseres Gerichts wenden müssen.

ahaber

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