AUS MANISA 2. RICHTERSTELLE AM FAMILIENGERICHT

In dem von der Klägerin Zuhal Yörük gegen den Beklagten Ercan Yörük in der oben genannten Akte unseres Gerichts eingereichten Scheidungsverfahren wurde entschieden, dass Zuhal Yörük verstorben ist und dass der Erbe Bekir Gündüz öffentlich benachrichtigt werden sollte, da eine Benachrichtigung nicht erfolgen konnte. Der klagende Erbe BEKİR GÜNDÜZ, Sohn von Ali und Zeynep, geboren am 15.11.1997, mit der türkischen Personalausweisnummer 10091293274, wird aufgefordert, innerhalb einer Frist von zwei Wochen einen Antrag zu stellen, ob er als Erbe von Zuhal Yörük das Scheidungsverfahren aufgrund ihres Todes im Hinblick auf die Feststellung des Verschuldens weiterführen möchte. Sollten Sie der Verhandlung am 16.09.2025 um 09:45 Uhr fernbleiben, wird Ihnen hiermit anstelle einer Benachrichtigung die Aussetzung der Akte gemäß Artikel 28 und 29 des Gesetzes Nr. 7201 mitgeteilt.
Pressenummer: ILN02220538 #ilan.gov.tr
ahaber