VOM 16. FAMILIENGERICHT IZMIR

VOM 16. FAMILIENGERICHT IZMIR
BASIS NR.: 2023/813
ENTSCHEIDUNG NR.: 2025/468 BEKLAGTE: ABEER AKKÖPRÜ Aufgrund des bei unserem Gericht anhängigen Scheidungsverfahrens zwischen dem Kläger Abdulkadir Akköprü und der Beklagten Abeer Akköprü; wurde beschlossen, die begründete Entscheidung unseres Gerichts vom 10.07.2025, Aktenzeichen 2023/813, Nummer 2025/468 an Abeer Akköprü, geboren 1961, mit der türkischen Personalausweisnummer 62416490776, deren Adresse trotz der bei unserem Gericht durchgeführten Recherchen nicht ermittelt werden konnte, öffentlich bekannt zu geben. Mit der begründeten Entscheidung wird der vom Kläger gegen die Beklagte eingereichten Klage ANNAHME;
Der Kläger ABDULKADİR AKKÖPRÜ, geboren am 13.10.1951, mit der türkischen Ausweisnummer 10582168494, im selben Haushalt mit AZHAR und AMAL gemeldet, geboren am 24.06.1961, mit der türkischen Ausweisnummer 62416490776, im selben Haushalt mit dem Beklagten ABEER AKKÖPRÜ gemeldet, geboren am 24.06.1961, mit der türkischen Ausweisnummer 62416490776, im selben Haushalt mit Provinz ANKARA, Bezirk ÇANKAYA, Dorf/Nachbarschaft ÇANKAYA, Band 19, Haus 363 gemeldet ... Gemäß dem Artikel soll nach Rechtskraft der Entscheidung eine ausreichende Kopie der Entscheidung an die zuständige Bevölkerungseinheit geschickt werden, die Gebühr von 345,55 TL, die abzüglich der Vorauszahlung eingezogen werden soll, soll vom Kläger eingezogen werden und ALS EINKOMMEN FÜR DIE SCHATZKASSE REGISTRIERT, die Prozesskosten in Höhe von insgesamt 40.276,70 TL, einschließlich 269,85 TL Anmeldegebühr, 269,85 TL Vorschussgebühr, (6*10) 60 TL Benachrichtigungskosten, 87 TL Benachrichtigungskosten, (120*3) 360 TL Benachrichtigungskosten, 12.240,00 TL Benachrichtigungskosten, (210*2) 420 TL Benachrichtigungskosten, 13.464,00 TL Benachrichtigungskosten, 2 TL Bargebühr, 13.104,00 TL Benachrichtigungskosten. Da die begründete Entscheidung nicht getroffen wurde, wurde beschlossen, es dem Kläger zu überlassen. Da die begründete Entscheidung sieben Tage nach dem Datum der Bekanntgabe als zugestellt gilt, wird die Tatsache, dass gegen die begründete Entscheidung innerhalb von zwei Wochen ab dem Datum der Bekanntgabe Berufung beim Regionalgericht Izmir eingelegt werden kann, durch eine öffentliche Bekanntmachung anstelle einer schriftlichen Bekanntmachung bekannt gegeben.
ahaber