REPUBLIK TÜRKEI ISTANBUL ANATOLIEN 8. HOHES STRAFGERICHT

Englisch: Nr.: E.32761908-2024/706-Strafakten- BEKANNTMACHUNG Mit der Entscheidung Nr. 2024/706, Aktenzeichen 2025/373, unseres Gerichts vom 23.05.2025 wurde entschieden, dass der Angeklagte AHMET DOĞAN EŞİYOK wegen des Verbrechens des Betrugs gegen das Opfer Özgür Çiçek gemäß Artikel 158/1-1, Ende, 62, 52/2, 52/4, 53 des türkischen Strafgesetzbuches zu 3 Jahren und 4 Monaten Haft und einer Geldstrafe von 35.580 TL verurteilt wird. Die begründete Entscheidung konnte AHMET DOĞAN EŞİYOK , geboren am 01.11.2000 in Seyhan, dessen Adresse trotz aller Nachforschungen nicht ermittelt werden konnte, nicht mitgeteilt werden. 1- Gemäß Artikel 29 des Mitteilungsgesetzes Nr. 7201 wurde entschieden und ERKLÄRT, dass die Zusammenfassung des Urteils DURCH BEKANNTMACHUNG in einer Zeitung mit einer Auflage von über 50.000 Exemplaren im ganzen Land und auf einer Nachrichten-Website bekannt gegeben wird . 2. Da der Urteilsbeschluss 15 Tage nach Bekanntgabe als zugestellt gilt, ist innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe ein Antrag bei unserem Gericht einzureichen, entweder eine Erklärung gegenüber dem Gerichtsschreiber abzugeben und einen vom Richter genehmigten Bericht zu erstellen, oder ein Antrag über ein anderes erstinstanzliches Strafgericht zu stellen, oder, falls sich die betroffene Person im Gefängnis befindet, eine Erklärung gegenüber dem Direktor der Strafvollzugsanstalt oder des Untersuchungsgefängnisses abzugeben oder ein Antrag beim Bezirksgericht Istanbul einzureichen. Wird innerhalb der gesetzlichen Frist keine Berufung eingelegt, wird die Entscheidung rechtskräftig. 24.07.2025
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