Athletic Club-Verteidiger Yeray Álvarez wegen Dopings für 10 Monate gesperrt

Die UEFA hat entschieden, Verteidiger Yeray Álvarez vom Athletic Club mit einer zehnmonatigen Dopingsperre zu belegen. Der Spieler darf erst am 2. April nächsten Jahres wieder auf dem Spielfeld spielen. In seiner Entscheidung räumt der Dachverband einen unbeabsichtigten Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln ein.
Die Erklärung der Disziplinarkommission beginnt mit den Worten: „Am 1. Mai 2025 wurde der Athletic-Club-Spieler Yeray Álvarez nach einem Spiel der UEFA Europa League einem Dopingtest während eines Wettkampfs unterzogen, der von der UEFA durchgeführt wurde. Die Analyse der Probe des Spielers durch ein von der WADA akkreditiertes Labor ergab das Vorhandensein von Canrenon, einer verbotenen Substanz der Kategorie S5 sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wettkämpfen. Diuretika und Maskierungsmittel stehen auf der WADA-Verbotsliste 2025.“
Anschließend erklärt er, dass der Spieler selbst eine vorläufige Sperre ab dem 2. Juni akzeptiert habe. Dank dieser Maßnahme werde die vom Verband verordnete Ruhezeit bis zum Frühjahr nächsten Jahres verlängert.
Gemäß Artikel 10.14.2 des UEFA-Anti-Doping-Reglements kann Yeray jedoch im Februar nächsten Jahres wieder mit seinen Teamkollegen trainieren. Diese Regelung ermöglicht dem Spieler die Rückkehr in die Gruppendynamik, auch wenn er noch nicht an offiziellen Spielen teilnehmen kann.
Antwort des ClubsAthletic Bilbao reagierte mit einer weiteren Erklärung auf seinen offiziellen Kanälen: „Nach Abschluss der Untersuchungsphase fällte die Disziplinarkammer der UEFA eine Entscheidung und verhängte eine zehnmonatige Sperre gegen Yeray Álvarez. In ihrer Entscheidung erkennt die UEFA an, dass seitens des Spielers keine Vorsätzlichkeit vorlag, da es als erwiesen gilt, dass die Einnahme der verbotenen Substanz auf die falsche Anwendung eines Haarausfallpräparats seiner Partnerin zurückzuführen ist, das die besagte Substanz enthält, ohne dass die Absicht bestand, Doping zu nehmen. Die Verbandskammer erinnert daran, dass der Athlet gemäß den geltenden Vorschriften für sein Handeln verantwortlich ist und sich daher vor der Einnahme des Medikaments hätte vergewissern müssen, ob es erlaubt ist.“
Nachdem es dem Klub aus Bilbao aufgrund eines bürokratischen Problems nicht gelungen war, Laporte im Sommertransferfenster zu verpflichten, steht ihm nun bis zum Wintertransferfenster eine lange Zeitspanne bevor, in der ihm nur zwei Innenverteidiger der ersten Mannschaft zur Verfügung stehen: Vivian und Paredes .
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