REPUBLIK TÜRKEI ISTANBUL ANATOLIEN 60. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ

REPUBLIK TÜRKEI ISTANBUL ANATOLIEN 60. STRAFGERICHT ERSTER INSTANZ
ERKLÄRUNG DOKUMENT NR .: 2022/710 ENTSCHEIDUNG NR .: 2024/587 In Übereinstimmung mit der Entscheidung unseres Gerichts vom 11.07.2024 mit der oben genannten Akten- und Entscheidungsnummer und Artikel 204/1 des türkischen Strafgesetzbuches wegen des Verbrechens der Fälschung amtlicher Dokumente; Gemäß Artikel 204/1 des türkischen Strafgesetzbuches wurde entschieden, dass er zu 2 Jahren Haft verurteilt wird, dass das Geständnis des Angeklagten als Grund für eine Ermessensminderung zugunsten seiner Unterstützung des Gerichts akzeptiert wird, dass seine Strafe gemäß Artikel 62 des türkischen Strafgesetzbuches um 1/6 reduziert und der Angeklagte zu 1 Jahr und 8 Monaten Haft verurteilt wurde, dass der Angeklagte gemäß Artikel 231/5 des CMK keine Vorstrafen hatte, dass die Persönlichkeitsmerkmale des Angeklagten, seine Einstellung und sein Verhalten während der Anhörung den Eindruck erweckten, dass er kein Verbrechen mehr begehen würde, dass die Verkündung des Urteils verschoben wird , dass der Angeklagte gemäß Artikel 231/8 des CMK für einen Zeitraum von 5 Jahren unter Aufsicht gestellt wird, in Abwesenheit von AKHMED ATAEV , dem Sohn von Baudin und Rukiye, geboren in Russland in 1980, der zu diesem Urteil verurteilt wurde. Da der Angeklagte keine bekannte Adresse im In- oder Ausland hat, konnte die Zustellung nicht erfolgen. 1. Gemäß Artikel 29 des Bekanntmachungsgesetzes Nr. 7201 muss die Zusammenfassung des Urteils in einer landesweit erscheinenden Zeitung veröffentlicht werden.
2- Hiermit wird bekannt gegeben, dass die Entscheidung 15 Tage nach dem Datum der Bekanntgabe als bekannt gegeben gilt und dass die Entscheidung rechtskräftig wird, wenn innerhalb von 2 Wochen keine rechtlichen Schritte eingeleitet werden, und dass die Bekanntgabe- und Prozesskosten vom Beklagten eingezogen werden.
ahaber