MALATYA 3. ZIVILGERICHT ERSTER STELLE

VOM 3. ZIVILGERICHT ERSTER INSTANZ VON MALATYA, REPUBLIK TÜRKEI
Die Stadtverwaltung Malatya, die als Klägerin die Enteignung durchführte, hat im Namen der Beklagten Fatma Feryal Akın Klage auf Feststellung und Eintragung des Enteignungswertes der Immobilie im Stadtteil Dilek/İstasyon, Bezirk Yeşilyurt, Provinz Malatya, Flurstück Nr. 335, Grundbucheintrag Nr. 2025/402, erhoben. Dies wird hiermit gemäß Artikel 10 Absatz 4 des Enteignungsgesetzes Nr. 2942 bekannt gegeben. 21. Oktober 2025
Pressemitteilung: ILN02323092 #ilan.gov.tr
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